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   LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95   

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https://dejure.org/1995,5510
LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95 (https://dejure.org/1995,5510)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.1995 - 5 Ta 44/95 (https://dejure.org/1995,5510)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 (https://dejure.org/1995,5510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Bestehen eines Handelsvertreter-Verhältnisses ; Arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage ; Arbeitsentgelt nach Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a
    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Streit über Arbeits- oder Handelsvertreter-Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 1820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
    Diese Entscheidung steht auch nicht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach vor einer Sachentscheidung grundsätzlich zu klären ist, ob der jeweilige Kläger tatsächlich Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls Arbeitgeber) ist und er deshalb Ansprüche "aus einem Arbeitsverhältnis" geltend macht (BAG, 30.8.1993 - 2 AZB 6/93 -, AP Nr. 6 zu § 17 a GVG = NZA 1994, 141 ; 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 -, AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = NZA 1994, 234 ).

    So kann etwa eine außerordentliche Kündigung auch eines Nicht-Arbeitnehmers, etwa eines selbständigen Handelsvertreters, nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen (BAG, 28.10.1993, aaO.; Arbeitsgericht Bayreuth, Beschluss vom 14.2.1993 - 2 Ca 1028/92 H - n.v.).

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
    Diese Entscheidung steht auch nicht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach vor einer Sachentscheidung grundsätzlich zu klären ist, ob der jeweilige Kläger tatsächlich Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls Arbeitgeber) ist und er deshalb Ansprüche "aus einem Arbeitsverhältnis" geltend macht (BAG, 30.8.1993 - 2 AZB 6/93 -, AP Nr. 6 zu § 17 a GVG = NZA 1994, 141 ; 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 -, AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979 = NZA 1994, 234 ).
  • ArbG Bayreuth, 04.02.1993 - 2 Ca 1028/92

    - AWD 1 a -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Eingriff in

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
    So kann etwa eine außerordentliche Kündigung auch eines Nicht-Arbeitnehmers, etwa eines selbständigen Handelsvertreters, nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen (BAG, 28.10.1993, aaO.; Arbeitsgericht Bayreuth, Beschluss vom 14.2.1993 - 2 Ca 1028/92 H - n.v.).
  • LAG Köln, 18.07.1994 - 11 Ta 114/94

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Sekundäranbindung, gerichtliche

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.1995 - 5 Ta 44/95
    Verlangt der Kläger die vertraglich vereinbarte Provision, so kann dies ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, aber auch ein solcher aus einem freien Handelsvertreter-Verhältnis (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 18.7.1994 - 11 Ta 114/94 -, n.v.).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Einige Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Das Landesarbeitsgericht Köln in dem angefochtenen Beschluß und einige andere Landesarbeitsgerichte haben dagegen die Auffassung vertreten, nachdem es sich nunmehr um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit und nicht mehr der sachlichen Zuständigkeit handele, müsse der schlüssige Vortrag des Klägers, daß er Arbeitnehmer sei, ausreichen (LAG Köln Beschluß vom 22. April 1994 - 13 Ta 18/93 - AP Nr. 16 zu § 17 a GVG; LAG Hamm Urteil vom 18. Januar 1995 - 4 Sa 993/94 - LAGE § 48 ArbGG 1979 Nr. 11; LAG München Beschluß vom 5. Oktober 1992 - 4 (6) Ta 94/92 - DB 1993, 2392; vgl. auch LAG Sachsen-Anhalt Beschluß vom 19. Mai 1995 - 5 Ta 44/95 - DB 1995, 1820; ebenso bereits OLG Köln Beschluß vom 8. Juli 1993 - 7 W 9/93 - EzA § 17 a GVG Nr. 8).
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